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Sacheinlagen

Mangelhafte Prüfung von Sacheinlagen durch Revisionsexperten

Rechtsprechung
Gesellschaftsrecht
Aktiengesellschaft (AG)

Zusammenfassung von BGer 2C_76/2023

Bei Sacheinlagen muss der Revisionsexperte prüfen, ob diese bilanzierungsfähig, frei übertragbar, frei verfügbar und verwertbar sind. Jede Prüfungshandlung ist zu dokumentieren. Schwerwiegende Pflichtverletzungen rechtfertigen ohne vorherige Androhung einen vorübergehenden Entzug der Zulassung. Die dreijährige Sperrung eines Revisionsexperten, welcher Sacheinlagen von Kunstgemälden im Wert von über CHF 165 Mio. nicht pflichtgemäss überprüft und Meldepflichten verletzt hat, ist verhältnismässig.
iusNet GR 25.01.2024