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Wissenszurechnung

Zurechnung von Vertrauen bei Aktiengesellschaft

Rechtsprechung
Aktiengesellschaft (AG)

Zusammenfassung von BGer 4A_488/2022

Wenn ein mit einem Vertragsschluss befasstes Verwaltungsratsmitglied nach Treu und Glauben auf das Vorhandensein einer einfachen Gesellschaft seitens der Vertreter der Gegenpartei vertrauen durfte, wird dieses Vertrauen – gleich einer Willensäusserung oder dem Wissen des Organs – der Aktiengesellschaft zugerechnet. Daraus kann sich gegenüber der Aktiengesellschaft eine solidarische Haftung der Vertreter der Gegenpartei gestützt auf das Recht der einfachen Gesellschaft ergeben.
iusNet GR 27.07.2023