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Keine notwendige Streitgenossenschaft mangels Qualifikation als einfache Gesellschaft

Rechtsprechung
Einfache Gesellschaft

Keine notwendige Streitgenossenschaft mangels Qualifikation als einfache Gesellschaft

Ein Bauherr macht einen vertraglichen Anspruch auf Beteiligung an Nettomieterträgen gegen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und deren Geschäftsführer geltend. Gemäss Bundesgericht liegt im konkreten Fall keine einfache Gesellschaft und demnach auch keine notwendige Streitgenossenschaft zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer vor.
iusnet GR 26.01.2023

Keine notwendige Streitgenossenschaft mangels Qualifikation als einfache Gesellschaft

Kommentierung
Einfache Gesellschaft

Keine notwendige Streitgenossenschaft mangels Qualifikation als einfache Gesellschaft

Ein Bauherr macht einen vertraglichen Anspruch auf Beteiligung an Nettomieterträgen gegen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und deren Geschäftsführer geltend. Gemäss Bundesgericht liegt im konkreten Fall keine einfache Gesellschaft und demnach auch keine notwendige Streitgenossenschaft zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer vor.
Valentin Jentsch
Chantale Beck
iusnet GR 26.01.2023

Kooperation bei Immobilienprojekt als einfache Gesellschaft

Rechtsprechung
Einfache Gesellschaft

Kooperation bei Immobilienprojekt als einfache Gesellschaft

Die rechtliche Qualifikation eines Vertrags ist dem Parteiwillen entzogen. Die für ein Immobilienprojekt getroffene Vereinbarung, welche auch eine Aufteilung der Nettomieterträge umfasst, stellt vorliegend entgegen den Parteien eine einfache Gesellschaft dar. Der von einem Beteiligten geltend gemachte Gewinnbeteiligungsanspruch ist gutzuheissen.
iusnet GR 30.05.2024

Gemeinsamer Leitungsbau als einfache Gesellschaft

Rechtsprechung
Einfache Gesellschaft

Gemeinsamer Leitungsbau als einfache Gesellschaft

Betrauen zwei Parteien für die Verlegung von je einer Leitung zusammen ein Ingenieurbüro mit der Planung sowie Bauleitung, um dadurch von Synergien zu profitieren, entsteht eine einfache Gesellschaft. Eine Schadenersatzklage aufgrund einer mangelhaften Planung einer der Leitungen ist von beiden Parteien gemeinsam geltend zu machen.
iusnet GR 28.11.2024