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Keine erleichterte Fusion bei indirekten Beteiligungsverhältnissen

Rechtsprechung
Aktiengesellschaft (AG)
Fusionsgesetz
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Keine erleichterte Fusion bei indirekten Beteiligungsverhältnissen

Eine erleichterte Fusion gemäss Art. 23 Abs. 1 lit. b FusG setzt voraus, dass der Rechtsträger, die natürliche Person oder die gesetzlich beziehungsweise vertraglich verbundene Personengruppe die (Stimmrechts-)Anteile der an der Fusion beteiligten Gesellschaften direkt besitzt. Daran fehlt es bei indirekten Beteiligungsverhältnissen.
iusNet GR 29.09.2022

Sicherstellung der Parteientschädigung für fusionsgesetzliche Überprüfungsklage

Rechtsprechung
Fusionsgesetz

Sicherstellung der Parteientschädigung für fusionsgesetzliche Überprüfungsklage

Blosse Bedenken, dass ein Aktionär eine ihm im Rahmen einer fusionsgesetzlichen Überprüfungsklage auferlegte Parteientschädigung angesichts seines tiefen Einkommens und geringer flüssiger Mittel nicht begleichen könnte, genügen nicht, um eine Sicherheitsleistung für die Parteientschädigung zu verlangen.
iusnet GR 30.05.2024