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Gesetz über die Transparenz juristischer Personen

Gesetzgebung
Aktiengesellschaft (AG)

Gesetz über die Transparenz juristischer Personen

Am 22. Mai 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen verabschiedet. Wer als natürliche Person eine Gesellschaft direkt oder indirekt mit mindestens 25% des Kapitals oder der Stimmen kontrolliert, muss zwecks Geldwäschereibekämpfung in das vom Bundesamt für Justiz geführte, nicht öffentliche Transparenzregister eingetragen werden.
iusnet GR 30.05.2024