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Generalversammlung ab 2023 – neue Welt oder alles wie bisher?

Fachbeitrag
Aktiengesellschaft (AG)

Generalversammlung ab 2023 – neue Welt oder alles wie bisher?

Generalversammlungen dürfen neu in elektronischer Form einberufen und durchgeführt oder an meh-reren Tagungsorten abgehalten werden. Der Verwaltungsrat hat die geeigneten Möglichkeiten aus-zuwählen und die Statuten oder Reglemente anpassen zu lassen. Bei der Einberufung der Generalver-sammlung profitieren die Aktionäre von erweiterten Rechten.
Simone Ehrsam
Lukas Held
iusNet GR 29.09.2022

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