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Pattsituation

Aktienverkauf bei Pattsituation

Rechtsprechung
Aktiengesellschaft (AG)

Zusammenfassung von BGer 4A_50/2024

Bei einer Gesellschaft mit zwei je zu 50% beteiligten Aktionären kann eine Pattsituation durch ein Kaufs-/Verkaufsangebot des einen Aktionärs an den anderen Aktionär hinsichtlich der Hälfte der Aktien beseitigt werden. Die beiden ausstehenden Aktionärsdarlehen brauchen hierzu nicht berücksichtigt oder vorgängig zurückgezahlt zu werden.
iusNet GR 25.07.2024

Kein Organisationsmangel mangels Pattsituation

Rechtsprechung
Aktiengesellschaft (AG)
Gesellschaftsrecht

Zusammenfassung von BGer 4A_207/2022

Gehört einem Verwaltungsrat neben zwei zerstrittenen Brüdern noch ein drittes Mitglied an, besteht keine Pattsituation. Kann der Verwaltungsrat Entscheide über die Geschäftsführung treffen und Beschlüsse über die interne Leitung der Gesellschaft fassen, fehlt es mangels sonstiger Nachweise an einem Organisationsmangel.
iusNet GR 26.01.2023