Handelsregisterpraxis im Jahr 2023
Handelsregisterpraxis im Jahr 2023
Handelsregisterpraxis im Jahr 2023
Sechs wissenschaftliche Mitarbeitende des Eidgenössischen Amts für das Handelsregister (EHRA) erörtern in ihrem zweisprachigen Beitrag ausgewählte Fälle aus dessen Praxis des Jahres 2023 (erschienen unter dem Titel «Rückblick auf die Praxis 2023 des Eidgenössischen Amtes für das Handelsregister» in REPRAX 1–2/2024, S. 1–15). Es geht verschiedentlich um die Umsetzung der Aktienrechtsrevision, doch werden auch andere Rechtsformen als die Aktiengesellschaft sowie Umstrukturierungen berücksichtigt. Die Ausführungen erfolgen aus handelsregisterrechtlicher Sicht; bisweilen fällt die Beurteilung wegen der beschränkten Kognition der Handelsregisterbehörden grosszügig aus. Die nachfolgende Übersicht lehnt sich an die Gliederung des besprochenen Beitrags an.
1. Aktiengesellschaft a) Umwandlung von Aktien in PartizipationsscheineDas Gesetz sieht eine indirekte Umwandlung von Aktien in Partizipationsscheine vor mittels Kapitalherabsetzung kombiniert mit einer gleichzeitigen Ausgabe neuer Partizipationsscheine (Art. 656 a Abs. 4 OR).
Die direkte Umwandlung erfordert wegen des Verlusts des Stimmrechts die Zustimmung sämtlicher betroffenen Aktionärinnen (Art. 656 a Abs. 5 OR...
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