Schulthess Logo

Gesellschaftsrecht > Fachbeitraege > Inkrafttreten des neuen Aktienrechts aus handelsregisterrechtlicher Perspektive

Inkrafttreten des neuen Aktienrechts aus handelsregisterrechtlicher Perspektive

Inkrafttreten des neuen Aktienrechts aus handelsregisterrechtlicher Perspektive

Fachbeitrag
Handelsregister

Inkrafttreten des neuen Aktienrechts aus handelsregisterrechtlicher Perspektive

1. Ausgangslage

Aufgrund des Inkrafttretens des neuen Aktienrechts sowie der Änderungen der Handelsregisterverordnung am 1. Januar 2023 besteht ein Klärungsbedarf hinsichtlich gewisser handelsregisterrechtlicher Fragen.

2. Übergangsrecht für Kapitalveränderungen 2.1 Kapitalerhöhung

Bei Kapitalerhöhungen, die im Jahr 2022 durch die Generalversammlung beschlossen, jedoch erst im Jahr 2023 beim Handelsregisteramt angemeldet werden, stellen sich übergangsrechtliche Fragen. Hierbei gilt die allgemeine Regel von Art. 1 der Übergangsbestimmungen sowie Art. 1–4 SchIT ZGB. Die rechtlichen Wirkungen von Tatsachen, die vor dem 1. Januar 2023 eingetreten sind, werden auch später gemäss den zur Zeit des Eintritts dieser Tatsachen geltenden rechtlichen Bestimmungen beurteilt.

Beispiel: Wird an einer Generalversammlung im Jahr 2022 eine Kapitalerhöhung beschlossen, so richtet sich das Verfahren der gesamten Kapitalerhöhung (dazu gehören der Generalversammlungsbeschluss, der Verwaltungsratsbeschluss sowie die Handelsregisteranmeldung) nach dem alten Recht. Dabei ist unerheblich, ob der Verwaltungsratsbeschluss im Jahr 2022 oder erst im Jahr 2023 erfolgt....

iusNet GR 26.01.2023

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.