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Wie hat sich der Alltag des Verwaltungsrats unter neuem Aktienrecht verändert?

Wie hat sich der Alltag des Verwaltungsrats unter neuem Aktienrecht verändert?

Fachbeitrag
Aktiengesellschaft (AG)

Wie hat sich der Alltag des Verwaltungsrats unter neuem Aktienrecht verändert?

Mit der am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Revision des Aktienrechts haben sich auch im Alltag des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft einige Veränderungen ergeben. Dieser Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die gesetzlichen Neuerungen und deren praktische Umsetzung. Genauer beleuchtet werden die Nutzung der neuen gesetzlichen Möglichkeiten für die Sitzungsorganisation und Beschlussfassung im Verwaltungsrat, der Umgang mit Interessenkonflikten sowie die angepassten Pflichten des Verwaltungsrats bei einer finanziellen Schieflage der Gesellschaft. Dabei werden jeweils auch bisherige Erkenntnisse aus der Praxis zum neuen Recht aufgezeigt.

I. Überblick über die gesetzlichen Neuerungen

Für Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind , sind die Regeln der bisherigen Verordnung gegen übermässige Vergütungen (VegüV) auf den 1. Januar 2023 in das OR 1 eingefügt worden. Dazu gehören die einjährige Amtsdauer der Mitglieder des Verwaltungsrats und deren zwingende Einzelwahl gemäss Art. 710 OR, die Wahl des Verwaltungsratspräsidenten durch die Generalversammlung gemäss Art. 712 OR sowie die detaillierten Vergütungsregeln in Art. 732 ff. OR.

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iusNet GR 25.01.2024

 

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