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iusNet-GR 2/2024

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Nadine Keller berichtet von der Ende Januar 2024 in Zürich durchgeführten Tagung zum «Verantwortlichkeitsrecht im Wandel».

Das Bundesgericht bejaht die persönliche Haftung einer als Mitgründerin beteiligten Ärztin gegenüber dem bisherigen Praxisinhaber für Zahlungen aufgrund eines Praxisübernahmevertrags, den ein anderer Gründer im Namen der künftigen GmbH unterzeichnet hat (BGer 4A_377/2023).

Die in einem Aktienkaufvertrag statuierte Pflicht der Käuferin, weitere Aktien von der Verkäuferin zu erwerben, ist gemäss Bundesgericht als verbindliche Verkaufsoption der Verkäuferin zu qualifizieren (BGer 4A_277/2023).

 

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