iusNet-GR 4/2024
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[simplenews-subscriber:user:field-tokenfield] [simplenews-subscriber:user:field-name-account] Lisa Rebecca Villiger und Karolina Kuprecht erörtern in ihrem Fachbeitrag das Prospekterfordernis und die Haftungsrisiken im Zusammenhang mit Crowdinvesting-Projekten. Versäumt eine Aktiengesellschaft, ihren Verwaltungsrat rechtzeitig wiederzuwählen, muss die Wiederwahl von einer Universalversammlung oder auf dem Zirkularweg vorgenommen werden. Denn nach Auffassung des Bundesgerichts können die früheren Amtsinhaber nicht mehr gültig eine Generalversammlung einberufen, was die Nichtigkeit der Beschlüsse bewirkt (BGer 4A_387/2023 und 4A_429/2023). Allenfalls ist die Einberufung einer Generalversammlung durch die Revisionsstelle denkbar, deren Amtsdauer erst mit der Abnahme der Jahresrechnung abläuft. |
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