iusNet-GR 5/2024
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[simplenews-subscriber:user:field-tokenfield] [simplenews-subscriber:user:field-name-account] Im Zusammenhang mit der letzten Aktienrechtsrevision besteht weiterhin ein Klärungsbedarf in verschiedener Hinsicht. Das Eidgenössische Handelsregisteramt (EHRA) erläutert in seiner Praxismitteilung 1/24 nochmals diverse Fragen. Zudem hat das EHRA in der Zeitschrift REPRAX über Erkenntnisse aus dem vergangenen Jahr berichtet. Den wertvollen Hinweisen des EHRA widmen sich zwei Fachbeiträge. Die Konkurseröffnung aufgrund einer Überschuldungsanzeige scheitert, wenn die betroffene GmbH lediglich eine ungeprüfte Zwischenbilanz zu Fortführungswerten und eine selbst erstellte Kreditorenliste einreicht, sodass das Konkursgericht die angebliche Überschuldung nicht objektiv verifizieren kann. Claudia Y. Roth gibt einen Überblick über das Urteil (BGer 5A_463/2024). |
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