Haftung einer Geschäftsführerin für Sozialversicherungsbeiträge
Haftung einer Geschäftsführerin für Sozialversicherungsbeiträge
Haftung einer Geschäftsführerin für Sozialversicherungsbeiträge
1. Sachverhalt
Im Konkurs einer GmbH meldete die Ausgleichskasse des Kantons Zürich eine Forderung aus nicht geleisteten Sozialversicherungsbeiträgen und Verwaltungskosten in der Höhe von insgesamt knapp CHF 370'000 an. Die Forderung wurde nicht beglichen, auch nicht anteilsmässig, und das Konkursverfahren geschlossen (A.a).
In der Folge verpflichtete die Ausgleichskasse die ehemalige Geschäftsführerin der GmbH mit Verfügung vom 17. Februar 2012 zur Leistung von Schadenersatz in derselben Höhe. Auf Einsprache hin reduzierte die Ausgleichskasse den Schadensbetrag auf CHF 308'108.55. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich hob den angefochtenen Einspracheentscheid auf und wies die Sache zwecks rechtsgenügender Substanziierung des Schadens und gegebenenfalls Neuverfügung zurück. Die Ausgleichskasse bekräftigte ihre Schadenersatzforderung. Das Sozialversicherungsgericht hielt den entsprechenden Einspracheentscheid für nichtig (A.a).
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