Notorietät von Handelsregistereintragungen
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1. Sachverhalt
Eine Sparkasse betrieb die Schuldnerin im September 2022 wegen einer Forderung in der Höhe von CHF 162'400.- zuzüglich Zins aus einem gekündigten Immobiliendarlehen (A.). Am 11. Oktober 2022 ersuchte die Sparkasse beim Bezirksgericht March um Rechtsöffnung und stellte den Antrag auf inzidente Anerkennung, d.h. vorfrageweise Volltreckbarerklärung der deutschen Grundschuldbestellung, welche am 12. April 2012 durch einen deutschen Notar ausgefertigt wurde. Ausserdem wurde die definitive, eventualiter die provisorische Rechtsöffnung über die Betreibung für den Betrag von CHF 162'400.- zuzüglich Zins beantragt (B.).
Der Einzelrichter erteilte mit Verfügung vom 28. Februar 2023 die definitive Rechtsöffnung. Die von der Schuldnerin dagegen erhobene Beschwerde wies die Beschwerdekammer des Kantonsgerichts Schwyz mit Beschluss vom 11. Oktober 2023 (BEK 2023 31) ab (B.).
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