Gemeinsamer Leitungsbau als einfache Gesellschaft
Gemeinsamer Leitungsbau als einfache Gesellschaft
Gemeinsamer Leitungsbau als einfache Gesellschaft
1. Sachverhalt
Im November 2011 beschloss der Gemeindevorstand von Churwalden, das Abwasser nicht mehr in der eigenen Kläranlage, sondern in Chur reinigen zu lassen. Hierfür musste eine Abwasserleitung erstellt werden (A.b).
Gleichzeitig wollte die mit der Energie- und Wasserversorgung betraute öffentlich-rechtliche Anstalt «IBC Energie Wasser Chur (IBC)» (A.a) eine Trinkwasserleitung neu verlegen. Die Nutzung eines gemeinsamen Grabens für die Abwasserleitung der Gemeinde und für die Trinkwasserleitung der IBC versprach Synergien und Kosteneinsparungen (E. 3.1.2).
Im Herbst 2012 schlossen die Gemeinde und die IBC mit zwei Ingenieur- und Planungsbüros («Unternehmen») einen Ingenieurvertrag über die Planung und Bauleitung der Abwasserleitung sowie den Ersatz bzw. Neubau der Trinkwasserleitung (A.b).
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