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Einleitung eines Strafverfahrens in Verletzung des Organisationsreglements

Einleitung eines Strafverfahrens in Verletzung des Organisationsreglements

Rechtsprechung
Aktiengesellschaft (AG)

Einleitung eines Strafverfahrens in Verletzung des Organisationsreglements

1. Sachverhalt

Am 5. April 2022 wurde Strafanzeige gegen den ehemaligen CEO (Beschwerdegegner 2) wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung erstattet. Der vormalige CEO habe seit 2012 unrechtmässig Leistungen einer externen Buchhaltungsgesellschaft in Höhe von über einer halben Million Franken sowie Löhne und Dienstleistungen für Mitarbeiter der Gesellschaft verrechnet. Die Arbeitgeberin («Gesellschaft») konstituierte sich als Privatklägerin im Straf- und Zivilpunkt (A.).

Die Staatsanwaltschaft (Beschwerdegegnerin 1) stellte das Verfahren ein. Daraufhin erhob die Gesellschaft Beschwerde an das Kantonsgericht des Kantons Schwyz («Vorinstanz»), auf welche dieses mangels Legitimation der Gesellschaft nicht eintrat (Verfügung des Kantonsgerichts Schwyz, 1. Dezember 2023 [BEK 2023 92]; B.).

Die Gesellschaft verlangt mit Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht unter anderem die Aufhebung der Verfügung der Vorinstanz (C.).

iusNet GR 30.05.2024

 

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