Ablehnung einer Handelsregistersperre wegen unklarer Rechtsstellung
Ablehnung einer Handelsregistersperre wegen unklarer Rechtsstellung
Ablehnung einer Handelsregistersperre wegen unklarer Rechtsstellung
1. Sachverhalt
Am 27. April 2022 beschloss eine GmbH (die «Gesellschaft») anlässlich einer ausserordentlichen Gesellschafterversammlung in Anwesenheit des Vorsitzenden der Geschäftsführung sowie eines Gesellschafters die Erhöhung des Stammkapitals von CHF 20'000 auf CHF 60'000 (A.b.a.b). Im Nachgang wurde bemängelt, dass ein anderer Geschäftsführer (der «Geschäftsführer») sowie ein weiterer angeblicher Geschäftsführer (der «angebliche Geschäftsführer») zu Unrecht keine Einladung und Traktandenliste erhalten hätten. Überdies sei keine Sitzung der Geschäftsführung zur Vorbereitung der Gesellschafterversammlung durchgeführt worden (A.b.a.b.c). Im Geschäftsführungsbeschluss betreffend die Feststellung der Kapitalerhöhung und Statutenänderung wurde erwähnt, dass der Geschäftsführer auf die Teilnahme verzichtete, obwohl er nie eine Einladung erhalten habe (A.b.a.c).
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.