Haftung aus Patronatserklärung für Vertragserfüllung
Haftung aus Patronatserklärung für Vertragserfüllung
Haftung aus Patronatserklärung für Vertragserfüllung
Sachverhalt
Eine Firmengruppe («Empfängerin») wollte mit der Plattform eines US-amerikanischen Konzerns («Anbieterin») gewisse IT-Abläufe standardisieren und automatisieren. In diesem Zusammenhang schlossen die Obergesellschaften der Anbieterin und der Empfängerin im Jahr 2015 einen Rahmenvertrag ab (Framework Master Service Agreement). Die beiden Schweizer Rechtseinheiten waren durch einen Dienstleistungsvertrag verbunden (Local Service Agreement).
Die oberste Gesellschaft der Anbieterin stellte eine Garantie («harte Patronatserklärung») aus zugunsten der Obergesellschaft sowie von deren Gruppengesellschaften (affiliates) aufseiten der Empfängerin (Parental Guarantee 2). Für diese Garantie wurde deutsches Recht vereinbart. Die direkte Obergesellschaft der Anbieterin gewährte ihrerseits eine Garantie unter Schweizer Recht zugunsten der hiesigen Rechtseinheit sowie deren Gruppengesellschaften seitens der Empfängerin (Parental Guarantee 1). Vereinfacht ergibt sich die in der folgenden Übersicht gezeigte Struktur.
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.