Das Eidgenössische Amt für das Handelsregister hat in zehn Faktenblättern zum neuen Aktienrecht wesentliche Neuerungen aus der Sicht des Handelsregisterrechts zusammengestellt und wichtige praktische Informationen zur Übergangsfrist und zu den relevanten Belegen sowie Beispieltexte veröffentlicht (vgl. REPRAX 4/2022, S. 151 ff.). Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Faktenblätter.