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Firmenidentität

Erfolglose Anfechtung einer identischen Firmeneintragung

Kommentierung
Handelsregister
Wird versehentlich eine identische Firma in das Handelsregister eingetragen, hat sich die bestehende Gesellschaft rechtzeitig mittels Beschwerde gegen die Eintragung oder alternativ auf dem Zivilrechtsweg zu wehren. Die Genehmigung durch das Eidgenössische Handelsregisteramt und der zugrunde liegende kantonale Registereintrag sind nicht nichtig.
Harald Bärtschi
iusNet GR 26.09.2024

Erfolglose Anfechtung einer identischen Firmeneintragung

Rechtsprechung
Handelsregister

Zusammenfassung von BGer 4A_64/2024

Wird versehentlich eine identische Firma in das Handelsregister eingetragen, hat sich die bestehende Gesellschaft rechtzeitig mittels Beschwerde gegen die Eintragung oder alternativ auf dem Zivilrechtsweg zu wehren. Die Genehmigung durch das Eidgenössische Handelsregisteramt und der zugrunde liegende kantonale Registereintrag sind nicht nichtig.
iusNet GR 26.09.2024