Die kotierten Gesellschaften haben von den ihnen seit der Aktienrechtsrevision neu zukommenden Gestaltungsmöglichkeiten bisher zurückhaltend Gebrauch gemacht. Obwohl die Mehrheit der Gesellschaften die für die Durchführung von virtuellen Generalversammlungen erforderliche Statutengrundlage eingeführt haben, zeichnet sich in der Praxis noch kein Trend zu rein virtuellen Generalversammlungen ab. Insgesamt haben die neu geltenden Pflichten in der ersten Generalversammlungssaison unter dem neuen Aktienrecht zu keinen namhaften Schwierigkeiten geführt. Trotzdem bietet sich an, ein Blick auf die ersten Lessons learned zu werfen.