Die kotierten Gesellschaften haben von den ihnen seit der Aktienrechtsrevision zukommenden Gestaltungsmöglichkeiten bisher zurückhaltend Gebrauch gemacht. Insgesamt haben die neu geltenden Pflichten in der ersten Generalversammlungssaison unter dem neuen Aktienrecht zu keinen namhaften Schwierigkeiten geführt. Trotzdem bietet sich an, ein Blick auf die ersten Lessons learned zu werfen.