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Haftung

Keine Haftung des Verwaltungsrats aufgrund verspäteter Überschuldungsanzeige

Rechtsprechung
Aktiengesellschaft (AG)
Eine Gläubigerin der Aktiengesellschaft erhob im Konkurs der Gesellschaft eine Verantwortlichkeitsklage gegen das geschäftsführende Verwaltungsratsmitglied auf Ersatz des Gesellschaftsschadens (Art. 754 Abs. 1 und Art. 757 Abs. 1 und Abs. 3 OR i.V.m. Art. 260 SchKG). Die Klage wurde im Wesentlichen damit begründet, die Überschuldungsanzeige i.S.v. Art. 725 Abs. 2 OR sei nicht rechtzeitig erfolgt. Das Bundesgericht lehnt die Haftung des Verwaltungsratsmitglieds ab.
iusNet GR 24.11.2022

Keine Haftung des Verwaltungsrats aufgrund verspäteter Überschuldungsanzeige

Kommentierung
Aktiengesellschaft (AG)
Eine Gläubigerin der Aktiengesellschaft erhob im Konkurs der Gesellschaft eine Verantwortlichkeitsklage gegen das geschäftsführende Verwaltungsratsmitglied auf Ersatz des Gesellschaftsschadens (Art. 754 Abs. 1 und Art. 757 Abs. 1 und Abs. 3 OR i.V.m. Art. 260 SchKG). Die Klage wurde im Wesentlichen damit begründet, die Überschuldungsanzeige i.S.v. Art. 725 Abs. 2 OR sei nicht rechtzeitig erfolgt. Das Bundesgericht lehnt die Haftung des Verwaltungsratsmitglieds ab.
Valentin Jentsch
Chantale Beck
iusNet GR 24.11.2022