Taugt die Rechtsform der Aktiengesellschaft als Investitionsvehikel? Welche Ausgestaltungsmöglichkeiten bieten sich an und in welchen Konstellationen ist eine Unterstellungspflicht unter das Kollektivanlagengesetz (KAG) im Auge zu behalten? Der Beitrag zeigt insbesondere auf, wie eine Unterstellung unter das KAG vermieden werden kann.