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Kognition des Handelsregisteramts

Kognition des Handelsregisteramts bei Eintragung einer kirchlichen Stiftung

Rechtsprechung
Handelsregister

Zusammenfassung von BGer 5A_368/2022 und 5A_367/2022

Die Anforderungen an die Aufsicht kirchlicher Stiftungen sind teilweise umstritten, namentlich was die verlangte Unabhängigkeit betrifft. Widerspricht die vorgesehene private Aufsicht nicht offensichtlich und unzweideutig den zwingenden Vorgaben, dürfen Handelsregisterbehörden die Eintragung nicht ablehnen. Vorliegend hat das Eidgenössische Amt für das Handelsregisteramt mit der Nichtgenehmigung der Eintragung seine Prüfungsbefugnis überschritten.
iusNet GR 30.11.2023