Kognition des Handelsregisteramts bei Eintragung einer kirchlichen Stiftung
Kognition des Handelsregisteramts bei Eintragung einer kirchlichen Stiftung
Kognition des Handelsregisteramts bei Eintragung einer kirchlichen Stiftung
1. Sachverhalt (BGer 5A_368/2022)
Strittig sind die Anforderungen an die Aufsicht einer kirchlichen Stiftung der Schweizerischen Evangelischen Allianz bzw. der Freien Evangelischen Gemeinden in der Schweiz. Die im Entscheid BGer 5A_368/2022 vom 24. August 2023 beurteilte Stiftung wurde am 18. Januar 2011 errichtet, als noch keine Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister bestand. Sie bezweckt die Förderung und Unterstützung der Verkündung des christlichen Glaubens im Sinne der Glaubensgrundsätze der Schweizerischen Evangelischen Allianz und der Europäischen Evangelischen Allianz (A.a).
Am 30. Oktober 2020 meldete der Stiftungsrat die Stiftung zur Eintragung in das Handelsregister des Kantons St. Gallen an (B.a). Mit Schreiben vom 26. November 2020 bestätigte der Vorstand des Vereins Freie Evangelische Gemeinde U. (der «Verein»), die Aufsicht über die Stiftung zu übernehmen (A.b).
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