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Löschung

Gebührenpflicht bei persönlich veranlasster Löschung im Handelsregister

Rechtsprechung
Handelsregister

Zusammenfassung von BGer 2C_251/2022

Eine noch im Handelsregister eingetragene ausgeschiedene Person ist befugt, selbst die Löschung ihres Eintrags im Handelsregister anzumelden. Gemäss Art. 941 OR i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GebV-HReg trifft die Gebührenpflicht in einem solchen Fall die anmeldende Person und nicht die betroffene Gesellschaft.
iusNet GR 29.09.2022