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Scheidung

Die Scheidung als Organisationsmangel und Auflösungsgrund einer Aktiengesellschaft nach Art. 731b OR

Fachbeitrag
Aktiengesellschaft (AG)
Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens können sich die Ehegatten regelmässig nicht über die Zukunft einer gemeinsamen AG einigen. Gleichzeitig ist eine Fortführung der Geschäftstätigkeit der Aktiengesellschaft infolge der ehelichen Konflikte in den meisten Fällen ausgeschlossen. Kann vor diesem Hintergrund ein Gesuch beim zuständigen Gericht um Anordnung von Massnahmen nach Art. 731b OR sowie die Beantragung der Auflösung und Liquidation der AG eine effiziente und kostengünstige Lösung darstellen?
Nicolas Buob
iusNet GR 26.01.2023