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Gesellschaftsrecht > Stichwortverzeichnis > Sonderuntersuchung

Sonderuntersuchung

Voraussetzungen der gerichtlichen Anordnung einer Sonderuntersuchung

Rechtsprechung
Aktiengesellschaft (AG)

Zusammenfassung von BGer 4A_84/2023

Die Voraussetzungen der Sonderuntersuchung müssen lediglich glaubhaft gemacht werden. Auch rechtlich gilt eine reduzierte Prüfungstiefe des Gerichts. Veräussert eine Gesellschaft wesentliche Aktiven an ein anderes Unternehmen, an welchem das einzige Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt ist, und wird der mittels Verrechnung geleistete Preis nicht durch eine vollwertige Fairness Opinion bestätigt, erscheint eine schädliche Treuepflichtverletzung als glaubhaft.
iusNet GR 30.11.2023

Beschränkung des Umfangs der Sonderuntersuchung

Rechtsprechung
Aktiengesellschaft (AG)

Zusammenfassung von BGer 4A_185/2023

Hat die Generalversammlung einer Gesellschaft der beantragten Sonderuntersuchung zugestimmt, ist das Gericht bei der Festlegung des Prüfungsgegenstands grundsätzlich an den von der Generalversammlung genehmigten Antrag gebunden. Der Prüfungsgegenstand darf, wenn er das Erfordernis der Bestimmtheit und der Tatsachenbezogenheit erfüllt, weder eingeschränkt noch erweitert werden. Die Sonderuntersuchung ist nicht zwingend auf das der Generalversammlung vorangehende Geschäftsjahr beschränkt.
iusNet GR 27.07.2023