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Stockwerkeigentümerversammlung

Angefochtene Kostenverteilung beim Stockwerkeigentum

Rechtsprechung
Gesellschaftsrecht

Zusammenfassung von BGer 5A_357/2022, Publikation vorgesehen

Die Stockwerkeigentümerversammlung kann mit einfachem Mehr eine von der gesetzlich vorgesehenen Aufteilung nach Wertquoten abweichende Kostenverteilung beschliessen. Der Eigentümer einer baulich nicht realisierten Stockwerkeinheit behält sein Stimmrecht trotz Kostenbefreiung. Eine auf teilweise Aufhebung eines Beschlusses gerichtete Anfechtungsklage ist zulässig, soweit der Beschluss sachlich teilbar ist. Die verletzte Einberufungsfrist bewirkt keine Nichtigkeit der gefällten Beschlüsse.
iusNet GR 28.03.2024