Ein Aktionär ist legitimiert zur Geltendmachung eines Verantwortlichkeitsanspruchs zwecks Ersetzung eines Gesellschaftsschadens. Bei einer treuhänderischen Gründung und Aktienzeichnung kommt die Aktionärseigenschaft dem Treuhänder zu. Im Bestreitungsfall hat der Kläger seine Aktivlegitimation wie andere strittige Tatsachen zu beweisen.