Aktivlegitimation eines treuhänderischen Aktionärs
Aktivlegitimation eines treuhänderischen Aktionärs
Aktivlegitimation eines treuhänderischen Aktionärs
1. Sachverhalt
Der Kläger gibt vor, Alleinaktionär einer Gesellschaft mit Sitz in Neuenburg zu sein (B.), welche den Kauf und die Verwaltung von Handelsgesellschaften im Bereich der Hotellerie bezweckt (A.). Die Gesellschaft wurde am 2. November 2015 durch den einzigen Verwaltungsrat gegründet (A.). Der Kläger machte eine Verantwortlichkeitsklage in der Höhe von CHF 100'000 gegen den Verwaltungsrat geltend mit der Begründung, dass dieser ohne Vertrag ein Darlehen an einen Dritten in derselben Höhe gewährt habe (B.).
Der Verwaltungsrat bestreitet die Aktionärseigenschaft des Klägers und führt an, die Gesellschaft treuhänderisch für eine Drittperson mit Wohnsitz in Frankreich gegründet zu haben. Der Kläger verneint die Echtheit der Treuhandvereinbarung und behauptet, die Einlage für das Aktienkapital geleistet zu haben und für die Gründungskosten aufgekommen zu sein (B.).
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