Konfliktmineralien und Kinderarbeit: Handlungsbedarf für KMU
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Transparenzvorschriften im Rohstoffbereich sind zumindest im Moment noch auf grössere Unternehmen ausgerichtet. Demgegenüber besteht auch für kleinere Unternehmen ein Risiko, dass die Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten bezüglich Konfliktmineralien und Kinderarbeit auf sie anwendbar sind.
Rechnungslegung und Aktienkapital in Fremdwährung unter geltendem und neuem Recht
Ab dem 1. Januar 2023 dürfen Aktiengesellschaften ihr Aktienkapital in bestimmten ausländischen Währungen führen. Dieser Beitrag befasst sich mit den hierfür gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen. Er beleuchtet das Vorgehen anlässlich der Neugründung und beim Wechsel der Währung. Schliesslich wird auf die Frage eingegangen, wie die Rechtslage beim nachträglichen Wegfall der Voraussetzungen ist.
Einsichtnahme in Geschäfts- und Revisionsbericht durch Gläubiger
Zur Ausübung des Rechts auf Einsicht in den Geschäfts- und Revisionsbericht einer Schweizer Gesellschaft hat die Gläubigerin ihre Forderung und ein schutzwürdiges Interesse mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nachzuweisen. Dass auf den Vertrag ausländisches Recht anwendbar ist, steht dem hiesigen Einsichtsanspruch vorliegend nicht entgegen.
Verspätete Geltendmachung des Rechts auf Abschluss nach anerkanntem Rechnungslegungsstandard
Eine Aktionärin mit einer Beteiligung von mindestens 20% des Aktienkapitals darf einen Abschluss nach einem anerkannten Rechnungslegungsstandard verlangen. Dieses Recht ist in der ersten Hälfte des betreffenden Geschäftsjahrs, also bis spätestens sechs Monate vor dem Stichtag der Jahresrechnung, auszuüben.
Antragsfrist für Abschluss nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung
Eine qualifizierte Minderheit einer AG kann eine Rechnungslegung nach einem anerkannten Standard verlangen. Das Bundesgericht entschied kürzlich, dass der Antrag spätestens sechs Monate vor Ablauf des betreffenden Geschäftsjahrs zu stellen ist. Die Kommentierung befasst sich mit diesem Bundesgerichtsentscheid und analysiert dessen Bedeutung für weitere Fragen, die sich im Rechnungslegungsrecht stellen.