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Antragsfrist für Abschluss nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung

Antragsfrist für Abschluss nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung

Kommentierung
Rechnungslegung

Antragsfrist für Abschluss nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung

1. Einleitung

Gemäss Art. 962 Abs. 2 OR kann eine qualifizierte Minderheit – zusätzlich zur Jahresrechnung – eine Rechnungslegung nach einem anerkannten Standard verlangen (dual reporting 1). Bisher war unklar, bis zu welchem Zeitpunkt dieses Minderheitsrecht ausgeübt werden kann. Das Bundesgericht erwog kürzlich, dass der Antrag (jedenfalls bei Aktiengesellschaften) spätestens sechs Monate vor dem Stichtag der Abschlussbilanz des betreffenden Geschäftsjahrs zu stellen sei.

iusNet GR 30.05.2024

 

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