Antragsfrist für Abschluss nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung
Antragsfrist für Abschluss nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung
Kommentierung
Rechnungslegung
Antragsfrist für Abschluss nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung
1. Einleitung
Gemäss Art. 962 Abs. 2 OR kann eine qualifizierte Minderheit – zusätzlich zur Jahresrechnung – eine Rechnungslegung nach einem anerkannten Standard verlangen (dual reporting 1). Bisher war unklar, bis zu welchem Zeitpunkt dieses Minderheitsrecht ausgeübt werden kann. Das Bundesgericht erwog kürzlich, dass der Antrag (jedenfalls bei Aktiengesellschaften) spätestens sechs Monate vor dem Stichtag der Abschlussbilanz des betreffenden Geschäftsjahrs zu stellen sei.
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