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Vernehmlassung zur Verhinderung missbräuchlicher Konkurse

Gesetzgebung
Gesellschaftsrecht
Handelsregister

Vernehmlassung zur Verhinderung missbräuchlicher Konkurse

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Anpassung der Handelsregisterverordnung und der Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA eröffnet. Die beiden Verordnungen sollen an das Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses angepasst werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. Mai 2023. Die Gesetzesänderungen und die Anpassungen der Verordnungen treten voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft.
iusNet GR 30.03.2023