Kognition des Handelsregisteramts bei Eintragung einer kirchlichen Stiftung
Die Anforderungen an die Aufsicht kirchlicher Stiftungen sind teilweise umstritten, namentlich was die verlangte Unabhängigkeit betrifft. Widerspricht die vorgesehene private Aufsicht nicht offensichtlich und unzweideutig den zwingenden Vorgaben, dürfen Handelsregisterbehörden die Eintragung nicht ablehnen.
Löschung von fehlerhaften Handelsregistereinträgen
Inhaltlich unrichtige Einträge im Handelsregister sind zu korrigieren. Die Berichtigung wird in gleicher Weise wie der fehlerhafte Eintrag veröffentlicht. Demgegenüber ist es nicht möglich, den falschen Eintrag gänzlich zu löschen.
Gebührenpflicht bei persönlich veranlasster Löschung im Handelsregister
Veranlasst ein Zeichnungsberechtigter die Löschung seines Eintrags im Handelsregister, so hat er persönlich für die dabei anfallende Gebühr aufzukommen.