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Handelsregistersperre

Ablehnung einer Handelsregistersperre wegen unklarer Rechtsstellung

Rechtsprechung
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Zusammenfassung von BGer 4A_306/2024

Das Bundesgericht bestätigt, dass eine ausreichende Berechtigung an der Gesellschaft glaubhaft gemacht werden muss, um eine Handelsregistersperre verlangen zu können. Zweifel an der Gesellschafterstellung der Gesuchstellerin schliessen eine Handelsregistersperre – ungeachtet gewisser formaler Mängel der zugrunde liegenden Beschlüsse – aus.
iusNet GR 28.11.2024