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Wertpapierrecht; a-040-10

SZW-Tagung 2024

Veranstaltungen
Aktiengesellschaft (AG)
Dienstag, 24. September 2024 - 9:15 bis 17:00
Es ist an der Zeit, die verschiedenen Neuerungen im Aktienrecht zu bewerten und erste Erfahrungen zu teilen: Das Kapitalband wurde im Rahmen der Aktienrechtsrevision 2023 eingeführt mit dem Ziel, die Kapitalvorschriften zu flexibilisieren. Zudem wurden verschiedene Erleichterungen zur digitalen Durchführung von Generalversammlungen und Verwaltungsratssitzungen eingeführt. Die Übergangsfrist zur Umsetzung der am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Aktienrechtsreform in Statuten und Organisationsreglement läuft Ende 2024 ab. Ebenfalls dieses Jahr mussten Unternehmen erstmals über nichtfinanzielle Belange Bericht erstatten. Hören Sie an der SZW-Tagung 2024 erfahrene Spezialisten zu den drängenden Themen: -Welche Herausforderungen stellen sich in der Praxis insbesondere bei der Durchführung von (rein) virtuellen Generalversammlungen? -Sanierungsverfahren: Muss der Kapitalverlust dauerhaft beseitigt werden? -Nicht-finanzielle Berichterstattung: Welche Schlüsse kann man aus dem ersten Jahr ziehen? Hat sich schon eine Schweizer «best practice» etabliert? Welche ---Erfahrungen kann man in das zweite Jahr mitnehmen? -Kapitalband: Was ist bei der Einführung der Ermächtigungsklausel in die Statuten zu beachten? -Empfehlungen für anstehende Änderungen von Statuten und Organisationsreglement Profitieren Sie vom Austausch mit versierten Expertinnen und Experten, diskutieren Sie die Neuerungen und teilen Sie Ihre Erfahrungen mit den Referierenden und den Kolleginnen und Kollegen. Die SZW-Tagung beleuchtet wie gewohnt zentrale Fragestellungen für die Praxis und gibt Ihnen konkrete Empfehlungen und Hinweise ab.

Voraussetzungen der gerichtlichen Anordnung einer Sonderuntersuchung

Rechtsprechung
Aktiengesellschaft (AG)

Zusammenfassung von BGer 4A_84/2023

Veräussert eine Gesellschaft wesentliche Aktiven an ein anderes Unternehmen, an welchem das einzige Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt ist, und wird der mittels Verrechnung geleistete Preis nicht durch eine vollwertige Fairness Opinion bestätigt, erscheint angesichts des Interessenkonflikts eine schädliche Treuepflichtverletzung als glaubhaft.
iusNet GR 30.11.2023

Gerichtliche Einberufung einer Generalversammlung bei unklarer Zuständigkeit

Rechtsprechung
Aktiengesellschaft (AG)

Zusammenfassung von BGer 4A_130/2023

Ein formell korrektes Gesuch von Aktionärinnen um Einberufung einer Generalversammlung und Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands ist vom Gericht lediglich abzulehnen, wenn ein Rechtsmissbrauch zu bejahen ist oder der zu traktandierende Gegenstand offensichtlich ausserhalb der Zuständigkeit der Generalversammlung liegt.
iusNet GR 30.11.2023

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