Loyalitätsaktien bezwecken, Aktionärinnen langfristig an eine Gesellschaft zu binden. Im Schweizer Aktienrecht fehlt eine ausdrückliche Regelung. Im Rahmen der Aktienrechtsrevision wurde bewusst darauf verzichtet. Der Bundesrat betrachtet eine gesetzliche Grundlage für Loyalitätsaktien weiterhin als entbehrlich, wie er in einem Bericht festhält.