Eine Gläubigerin der Aktiengesellschaft erhob im Konkurs der Gesellschaft eine Verantwortlichkeitsklage gegen das geschäftsführende Verwaltungsratsmitglied auf Ersatz des Gesellschaftsschadens. Die Klage wurde im Wesentlichen damit begründet, die Überschuldungsanzeige sei nicht rechtzeitig erfolgt. Das Bundesgericht lehnt die Haftung des Verwaltungsratsmitglieds ab.
Eine Gläubigerin der Aktiengesellschaft erhob im Konkurs der Gesellschaft eine Verantwortlichkeitsklage gegen das geschäftsführende Verwaltungsratsmitglied auf Ersatz des Gesellschaftsschadens. Die Klage wurde im Wesentlichen damit begründet, die Überschuldungsanzeige sei nicht rechtzeitig erfolgt. Das Bundesgericht lehnt die Haftung des Verwaltungsratsmitglieds ab.
Am Schulthess Forum Aktienrecht 2023 erwarten Sie spannende und top-aktuelle Vorträge zur Frage wie sich Verwaltungsrat und Geschäftsleitung richtig verhalten und was die Zukunft bringt. Erfahrene und versierte Referierende zeigen Ihnen die aktuellen Herausforderungen für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung im Hinblick auf das neue Aktienrecht auf und stellen Ihnen praxistaugliche Lösungsansätze vor.
Das Schulthess Forum Aktienrecht 2023 bringt Sie auf den neuesten Stand zur Rechtsprechung. Sie erhalten prägnante Praxisbeispiele aus erster Hand.
Das Kapitalband stellt einen bedeutenden Teil der Aktienrechtsrevision dar. Der Beitrag erörtert dessen Mechanismus und gewisse praktische Fragen. Untersucht werden auch das bedingte Kapital innerhalb und ausserhalb des Kapitalbands sowie der Ablauf der Dauer des Kapitalbands nach einer Kapitalerhöhung aus bedingtem Kapital.
Kommentierung von BGer 4A_581/2021, Publikation vorgesehen
Beruft sich eine Klägerin, welche die Bezahlung eines Geldbetrags verlangt, auf eine Ausnahme von der Bezifferungspflicht, hat sie in der Klageschrift aufzuzeigen, dass die Bedingungen für eine unbezifferte Forderungsklage erfüllt sind. Ein blosser Hinweis auf fehlende Informationen genügt nicht.
Zusammenfassung von BGer 4A_581/2021, Publikation vorgesehen
Beruft sich eine Klägerin, welche die Bezahlung eines Geldbetrags verlangt, auf eine Ausnahme von der Bezifferungspflicht, hat sie in der Klageschrift aufzuzeigen, dass die Bedingungen für eine unbezifferte Forderungsklage erfüllt sind. Ein blosser Hinweis auf fehlende Informationen genügt nicht.
Generalversammlungen dürfen neu in elektronischer Form einberufen und durchgeführt oder an meh-reren Tagungsorten abgehalten werden. Der Verwaltungsrat hat die geeigneten Möglichkeiten aus-zuwählen und die Statuten oder Reglemente anpassen zu lassen. Bei der Einberufung der Generalver-sammlung profitieren die Aktionäre von erweiterten Rechten.
In diesem Seminar erfahren Sie in kompakter Form die neusten, für Ihre Berufstätigkeit relevanten Entwicklungen im Bereich des Schweizer Gesellschaftsrechts. Dabei werden insbesondere das modernisierte Aktienrecht, die aktuelle Gerichts- und Behördenpraxis sowie rechtlich bedeutende Neuerungen aus dem Unternehmensalltag vorgestellt.