Schulthess Logo

Gesellschaftsrecht > Modulspezifische Rechtsgebiete > Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Haftung einer Gründerin aus Vertragsschluss im Namen der künftigen GmbH

Rechtsprechung
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Ist eine Ärztin an der Gründung einer GmbH beteiligt und wird vor der Handelsregistereintragung im Namen der künftigen GmbH ein Vertrag für die Übernahme einer Arztpraxis abgeschlossen, haftet die Ärztin persönlich und solidarisch, soweit die GmbH die Verpflichtungen aus dem Vertrag nach der Eintragung nicht zumindest durch konkludentes Verhalten übernimmt. Nicht entscheidend ist dabei, ob die Ärztin den Vertrag selbst mitunterzeichnet hat.
iusNet GR 28.03.2024

Suspendierte Mitgliedschaftsrechte wegen versäumter Meldepflicht

Rechtsprechung
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Zusammenfassung von BGer 4A_545/2022

Verlangen Gesellschafter, deren Mitgliedschaftsrechte wegen einer Verletzung der Meldepflicht betreffend die wirtschaftlich berechtigte Person ruhen (vgl. Art. 790a OR), die Einberufung einer Gesellschafterversammlung, muss die Gesellschaft bereits im erstinstanzlichen Verfahren aufzeigen, dass die Voraussetzungen der Meldepflicht vorliegen und Letztere durch die Gesellschafter verletzt worden ist. Andernfalls ist die Gesellschaft gehalten, die geforderte Gesellschafterversammlung einzuberufen.
ius.Net GR 25.05.2023

Faktenblätter zur Aktienrechtsrevision aus Sicht des Handelsregisterrechts

Fachbeitrag
Aktiengesellschaft (AG)
Handelsregister
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Das Eidgenössische Amt für das Handelsregister hat in zehn Faktenblättern zum neuen Aktienrecht wesentliche Neuerungen aus der Sicht des Handelsregisterrechts zusammengestellt und wichtige praktische Informationen zur Übergangsfrist und zu den relevanten Belegen sowie Beispieltexte veröffentlicht (vgl. REPRAX 4/2022, S. 151 ff.). Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Faktenblätter.
Stephanie Stohwasser
iusNet GR 26.01.2023

Keine erleichterte Fusion bei indirekten Beteiligungsverhältnissen

Rechtsprechung
Aktiengesellschaft (AG)
Fusionsgesetz
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Zusammenfassung von BGer 4A_110/2022, Publikation vorgesehen

Die Anwendung der erleichterten Fusion nach Art. 23 Abs. 1 lit. b FusG ist nur möglich, wenn der Rechtsträger, die natürliche Person oder die gesetzlich beziehungsweise vertraglich verbundene Personengruppe die (Stimmrechts-)Anteile der an der Fusion beteiligten Gesellschaften direkt besitzt. Für Fälle indirekter Beteiligungsverhältnisse sieht das Gesetz die erleichterte Fusion bewusst nicht vor. Daran sind die Gerichte gebunden. Es liegt keine Lücke vor.
iusNet GR 29.09.2022