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Rechnungslegung

Rechnungslegung

Verspätete Geltendmachung des Rechts auf Abschluss nach anerkanntem Rechnungslegungsstandard

Rechtsprechung
Rechnungslegung

Zusammenfassung von BGer 4A_369/2023, Publikation vorgesehen

Aktionärinnen mit einer Kapitalbeteiligung von mindestens 20% sind befugt, einen Abschluss nach Swiss GAAP FER, IFRS, US GAAP oder einem anderen anerkannten Rechnungslegungsstandard zu verlangen. Dieses Recht muss in der ersten Hälfte des betreffenden Geschäftsjahrs, also bis spätestens sechs Monate vor dem Stichtag der Jahresrechnung, ausgeübt werden. Die im Gesetz nicht vorgesehene Befristung rechtfertigt sich mit dem Zeitbedarf für die Umstellung und für die vorgeschriebene Prüfung.
iusNet GR 25.01.2024

Rechnungswesen und Steuern 2023

Veranstaltungen
Rechnungslegung
Donnerstag, 30. November 2023 - 9:00 bis 16:30
Kongressleitung: Dr. oec. HSG Manuel Vogel In immer kürzeren Zeitabständen werden die Rahmenbedingungen im Finanzbereich – etwa im Zusammenhang mit Buchhaltung, Revision, Steuern oder Finanzierung – grundlegend geändert. Den Überblick über diese Änderungen zu bewahren, ist nicht einfach. Auch am diesjährigen Fachkongress «Rechnungswesen und Steuern 2023» profitieren Sie wieder von exklusivem und hochkarätigem Know-how zum Schweizer Rechnungs- und Steuerwesen.

Einsichtnahme in Geschäfts- und Revisionsbericht durch Gläubiger

Rechtsprechung
Gesellschaftsrecht
Rechnungslegung

Zusammenfassung von BGer 4A_559/2022, Publikation vorgesehen

Zur Ausübung des Rechts auf Einsicht in den Geschäfts- und Revisionsbericht einer Schweizer Gesellschaft hat die Gläubigerin den Bestand ihrer Forderung und ein schutzwürdiges Interesse mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nachzuweisen. Dass der zugrunde liegende Vertrag ausländisches Recht für anwendbar erklärt, steht der Geltendmachung des hiesigen Einsichtsanspruchs vorliegend nicht entgegen. Gerichtsstandsvereinbarungen sind in der Regel nach dem auf den Hauptvertrag anwendbaren Recht auszulegen.
iusNet GR 28.09.2023

Rechnungslegung und Aktienkapital in Fremdwährung unter geltendem und neuem Recht

Fachbeitrag
Aktiengesellschaft (AG)
Rechnungslegung
Art. 621 Abs. 2 und 3 nOR zufolge dürfen ab dem 1. Januar 2023 Aktiengesellschaften ihr Aktienkapital neu in bestimmten ausländischen Währungen führen. Einleitend wird auf die Inkonsistenzen hingewiesen, die sich unter geltendem Recht daraus ergeben, dass die Rechnungslegung in einer ausländischen Währung geführt werden darf, während das Aktienkapital in Schweizer Franken geführt werden muss. In der Folge werden die Voraussetzungen für die Führung des Aktienkapitals in ausländischer Währung erläutert. Sodann befasst sich der Beitrag mit dem Vorgehen anlässlich der Neugründung und beim Wechsel der Währung sowie mit der Rechtslage bei nachträglichem Wegfall der Voraussetzungen.
Oliver Dreyer
iusNet GR 24.11.2022

Konfliktmineralien und Kinderarbeit: Handlungsbedarf für KMU

Fachbeitrag
Gesellschaftsrecht
Rechnungslegung
Während die neuen Berichterstattungspflichten über nichtfinanzielle Belange und die Transparenzvorschriften im Rohstoffbereich auf grössere Unternehmen ausgerichtet sind, können auch kleine und mittlere Schweizer Unternehmen den Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten bezüglich Konfliktmineralien und Kinderarbeit unterstehen. Der Beitrag zeigt auf, unter welchen Umständen Schweizer KMU von den neuen Regeln betroffen sind und wie sie den Geltungsbereich überprüfen können.
Harald Bärtschi
Stephanie Stohwasser
iusNet GR 29.09.2022