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Einberufung Generalversammlung

Kognitionsbefugnis des Gerichts bei Einberufungs- und Traktandierungsklagen

Kommentierung
Aktiengesellschaft (AG)
Verlangt ein Aktionär die Einberufung einer Generalversammlung, hat das Gericht einzig die formellen Voraussetzungen zu prüfen, insbesondere ob der Gesuchsteller Aktionär mit der verlangten Mindestbeteiligung ist und er vergeblich ein Einberufungsbegehren an den Verwaltungsrat gestellt hat. Ob die von der Generalversammlung zu fassenden Beschlüsse gültig sein werden, ist erst im Rahmen einer Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage gegen die gefällten Beschlüsse zu beurteilen.
Valentin Jentsch
Chantale Beck
iusNet GR 27.07.2023

Kognitionsbefugnis des Gerichts bei Einberufungs- und Traktandierungsklagen

Rechtsprechung
Aktiengesellschaft (AG)

Zusammenfassung von BGer 4A_369/2022

Verlangt ein Aktionär die Einberufung einer Generalversammlung, hat das Gericht einzig die formellen Voraussetzungen zu prüfen, insbesondere ob der Gesuchsteller Aktionär mit der verlangten Mindestbeteiligung ist und er vergeblich ein Einberufungsbegehren an den Verwaltungsrat gestellt hat. Ob die von der Generalversammlung zu fassenden Beschlüsse gültig sein werden, ist erst im Rahmen einer Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage gegen die gefällten Beschlüsse zu beurteilen.
iusNet GR 27.07.2023