Die Geltendmachung eines Rückerstattungsanspruchs gegen die Vertragspartei einer Aktiengesellschaft oder GmbH setzt den Nachweis eines offensichtlichen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung voraus. Bei einer unterdurchschnittlichen Gewinnmarge sind repräsentative Belege zu den üblicherweise erzielten Gewinnmargen erforderlich.
Auskunftsrecht eines Kleinaktionärs hinsichtlich Dividendenausschüttung
Der Kleinaktionär hat darzulegen, weshalb die von ihm verlangten Informationen im Zeitpunkt der Geltendmachung des Auskunftsrechts für die Ausübung seiner Aktionärsrechte erforderlich sind. Die Unzufriedenheit über eine durch die Generalversammlung rechtsgültig beschlossene Dividende rechtfertigt den Auskunftsanspruch nicht.
Verspätete Geltendmachung des Rechts auf Abschluss nach anerkanntem Rechnungslegungsstandard
Eine Aktionärin mit einer Beteiligung von mindestens 20% des Aktienkapitals darf einen Abschluss nach einem anerkannten Rechnungslegungsstandard verlangen. Dieses Recht ist in der ersten Hälfte des betreffenden Geschäftsjahrs, also bis spätestens sechs Monate vor dem Stichtag der Jahresrechnung, auszuüben.
Angefochtene Kostenverteilung beim Stockwerkeigentum
Dass Eigentümer von baulich nicht realisierten Stockwerkeinheiten ihr Stimmrecht ausüben dürfen, obwohl sie sich nicht an den Gemeinschaftskosten beteiligen müssen, stellt keine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung dar. Ein angefochtener Beschluss der Versammlung kann teilweise aufgehoben werden, sofern er sachlich teilbar ist.
Rechtsgültige Übertragung von Aktien mittels DocuSign?
Gemäss dem Obergericht des Kantons Zug erfüllt eine mittels «DocuSign»-Unterschrift versehene Abtretungserklärung betreffend unverbriefte Aktien das gesetzliche Schriftformerfordernis von Art. 165 Abs. 1 i.V.m. Art. 12 ff. OR nicht. Dementsprechend handelt es sich um eine formungültige Zession mit Nichtigkeitsfolge nach Art. 20 OR.
Die in einem Aktienkaufvertrag enthaltene Pflicht der Käuferin, von der Verkäuferin zum gleichen Preis eine bestimmte Anzahl zusätzlicher Aktien zu erwerben, stellt eine Verkaufsoption der Verkäuferin dar. Gestützt darauf darf die Verkäuferin von der Käuferin die Zahlung des Preises Zug um Zug gegen Übertragung der Aktien verlangen.
Haftung einer Gründerin aus Vertragsschluss im Namen der künftigen GmbH
Eine beteiligte Gesellschafterin haftet persönlich und solidarisch aus einem vor der Handelsregistereintragung mit der künftigen GmbH abgeschlossenen Vertrag, wenn die spätere Übernahme der Verpflichtungen durch die GmbH nicht nachgewiesen ist. Dass der Vertrag durch einen anderen Gründer unterzeichnet worden ist, steht der Haftung nicht entgegen.
Liquidation einer Gesellschaft mangels Revisionsstelle trotz Opting-out
Ein nicht innert der angesetzten Frist behobener Organisationsmangel hat trotz eines zwischenzeitlich beschlossenen Opting-out die Liquidation der Gesellschaft zur Folge, denn vor der Rechtsmittelinstanz gilt bei einer Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit der eingeschränkte Untersuchungsgrundsatz.
Sicherstellung der Parteientschädigung für fusionsgesetzliche Überprüfungsklage
Blosse Bedenken, dass ein Aktionär eine ihm im Rahmen einer fusionsgesetzlichen Überprüfungsklage auferlegte Parteientschädigung angesichts seines tiefen Einkommens und geringer flüssiger Mittel nicht begleichen könnte, genügen nicht, um eine Sicherheitsleistung für die Parteientschädigung zu verlangen.
Kooperation bei Immobilienprojekt als einfache Gesellschaft
Die rechtliche Qualifikation eines Vertrags ist dem Parteiwillen entzogen. Die für ein Immobilienprojekt getroffene Vereinbarung, welche auch eine Aufteilung der Nettomieterträge umfasst, stellt vorliegend entgegen den Parteien eine einfache Gesellschaft dar. Der von einem Beteiligten geltend gemachte Gewinnbeteiligungsanspruch ist gutzuheissen.