Ablehnung einer Handelsregistersperre wegen unklarer Rechtsstellung
Das Bundesgericht bestätigt, dass eine ausreichende Berechtigung an der Gesellschaft glaubhaft gemacht werden muss, um eine Handelsregistersperre verlangen zu können. Zweifel an der Gesellschafterstellung der Gesuchstellerin schliessen eine Handelsregistersperre – ungeachtet gewisser formaler Mängel der zugrunde liegenden Beschlüsse – aus.
Auf Antrag der Gesellschaft entscheidet das Gericht, ob Teile des Sonderuntersuchungsberichts wegen schutzwürdiger Interessen den Gesuchstellern nicht vorgelegt werden dürfen. Dieses Bereinigungsverfahren ist nicht kontradiktorisch ausgestaltet. Bei einer Beschwerde der Gesellschaft an das Bundesgericht ist die kantonale Vorinstanz Beschwerdegegnerin.
Kein Organisationsmangelverfahren gegen Verwaltungsrat
Anträge wegen Organisationsmängeln sind gegen die Gesellschaft zu richten. Bei einem Vorgehen gegen das Verwaltungsratsmitglied kann bloss ein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen angenommen werden. Eine Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid setzt einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil voraus. Ein wirtschaftlicher Schaden genügt nicht.
Neue Gesetzesvorlage in Ausarbeitung für Register zur Identifikation wirtschaftlich Berechtigter
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wurde im Oktober 2022 mit der Erarbeitung einer Gesetzesvorlage zur erhöhten Transparenz und erleichterten Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen beauftragt. Vorgesehen ist ein zentrales, nicht öffentlich zugängliches Register zur Identifikation wirtschaftlich Berechtigter. Die Gesetzesvorlage soll bis im zweiten Quartal 2023 erstellt werden.
Neue Gesetzesvorlage zur Verbesserung der Prozesse im Handelsregister
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement wurde am 9. Dezember 2022 vom Bundesrat mit der Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage zur Optimierung und Vereinfachung der Prozesse des Handelsregisters beauftragt. Eine Vernehmlassungsvorlage sowie ein Bericht sollen bis Ende Juni 2024 vorliegen.
Vernehmlassung zur Verhinderung missbräuchlicher Konkurse
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Anpassung der Handelsregisterverordnung und der Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA eröffnet. Die beiden Verordnungen sollen an das Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses angepasst werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. Mai 2023. Die Gesetzesänderungen und die Anpassungen der Verordnungen treten voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft.
Die Verlustverrechnungsperiode soll von sieben Jahren auf zehn Geschäftsjahre verlängert werden. Der Bundesrat hat am 28. Juni 2023 eine entsprechende Vernehmlassung eröffnet.
Verzicht auf Einführung eines Schweizer Trustrechts
Nach durchgeführter Vernehmlassung über die Einführung eines Schweizer Trusts beantragt der Bundesrat gemäss Entscheid vom 15. September 2023 die Abschreibung der betreffenden Motion, weil er das Vorhaben derzeit für nicht mehrheitsfähig hält.