Veräussert eine Gesellschaft wesentliche Aktiven an ein anderes Unternehmen, an welchem das einzige Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt ist, und wird der mittels Verrechnung geleistete Preis nicht durch eine vollwertige Fairness Opinion bestätigt, erscheint angesichts des Interessenkonflikts eine schädliche Treuepflichtverletzung als glaubhaft.