Vereine mit grenzüberschreitendem Fundraising oder Mitteleinsatz haben zu prüfen, ob sie der neuen Eintragungspflicht unterstehen und ein Mitgliederverzeichnis führen müssen. Der Beitrag umschreibt die Vorschriften und behandelt die EHRA Praxismitteilung 2/22. Letztere enthält Erläuterungen und Vorlagen für Nichtunterstellungserklärungen.