Die Geltendmachung eines Rückerstattungsanspruchs gegen die Vertragspartei einer Aktiengesellschaft oder GmbH setzt den Nachweis eines offensichtlichen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung voraus. Bei einer unterdurchschnittlichen Gewinnmarge sind repräsentative Belege zu den üblicherweise erzielten Gewinnmargen erforderlich.
Auskunftsrecht eines Kleinaktionärs hinsichtlich Dividendenausschüttung
Der Kleinaktionär hat darzulegen, weshalb die von ihm verlangten Informationen im Zeitpunkt der Geltendmachung des Auskunftsrechts für die Ausübung seiner Aktionärsrechte erforderlich sind. Die Unzufriedenheit über eine durch die Generalversammlung rechtsgültig beschlossene Dividende rechtfertigt den Auskunftsanspruch nicht.
Verspätete Geltendmachung des Rechts auf Abschluss nach anerkanntem Rechnungslegungsstandard
Eine Aktionärin mit einer Beteiligung von mindestens 20% des Aktienkapitals darf einen Abschluss nach einem anerkannten Rechnungslegungsstandard verlangen. Dieses Recht ist in der ersten Hälfte des betreffenden Geschäftsjahrs, also bis spätestens sechs Monate vor dem Stichtag der Jahresrechnung, auszuüben.
Angefochtene Kostenverteilung beim Stockwerkeigentum
Dass Eigentümer von baulich nicht realisierten Stockwerkeinheiten ihr Stimmrecht ausüben dürfen, obwohl sie sich nicht an den Gemeinschaftskosten beteiligen müssen, stellt keine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung dar. Ein angefochtener Beschluss der Versammlung kann teilweise aufgehoben werden, sofern er sachlich teilbar ist.
Die in einem Aktienkaufvertrag enthaltene Pflicht der Käuferin, von der Verkäuferin zum gleichen Preis eine bestimmte Anzahl zusätzlicher Aktien zu erwerben, stellt eine Verkaufsoption der Verkäuferin dar. Gestützt darauf darf die Verkäuferin von der Käuferin die Zahlung des Preises Zug um Zug gegen Übertragung der Aktien verlangen.
Haftung einer Gründerin aus Vertragsschluss im Namen der künftigen GmbH
Eine beteiligte Gesellschafterin haftet persönlich und solidarisch aus einem vor der Handelsregistereintragung mit der künftigen GmbH abgeschlossenen Vertrag, wenn die spätere Übernahme der Verpflichtungen durch die GmbH nicht nachgewiesen ist. Dass der Vertrag durch einen anderen Gründer unterzeichnet worden ist, steht der Haftung nicht entgegen.
Neue Gesetzesvorlage in Ausarbeitung für Register zur Identifikation wirtschaftlich Berechtigter
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wurde im Oktober 2022 mit der Erarbeitung einer Gesetzesvorlage zur erhöhten Transparenz und erleichterten Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen beauftragt. Vorgesehen ist ein zentrales, nicht öffentlich zugängliches Register zur Identifikation wirtschaftlich Berechtigter. Die Gesetzesvorlage soll bis im zweiten Quartal 2023 erstellt werden.
Neue Gesetzesvorlage zur Verbesserung der Prozesse im Handelsregister
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement wurde am 9. Dezember 2022 vom Bundesrat mit der Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage zur Optimierung und Vereinfachung der Prozesse des Handelsregisters beauftragt. Eine Vernehmlassungsvorlage sowie ein Bericht sollen bis Ende Juni 2024 vorliegen.