Die Scheidung als Organisationsmangel und Auflösungsgrund einer Aktiengesellschaft nach Art. 731b OR
Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens können sich die Ehegatten regelmässig nicht über die Zukunft einer gemeinsamen AG einigen. Kann vor diesem Hinter-grund ein Gesuch beim zuständigen Gericht um Anordnung von Massnahmen nach Art. 731b OR sowie die Beantragung der Auflösung und Liquidation der AG eine effiziente und kostengünstige Lösung darstellen?
Pflichten des Verwaltungsrats in finanziellen Krisenlagen nach neuem Aktienrecht
Das neue Aktienrecht verschärft die Pflichten des Verwaltungsrats bei drohender Zahlungsunfähigkeit, bei einem eingetretenen Kapitalverlust und bei begründeter Besorgnis einer Überschuldung, v.a. auch was die Anmeldung des Konkurses (90 Tage-Frist) und die Anforderungen an Rangrücktrittsvereinbarungen betrifft (Ausdehnung auf Zinsforderungen).
Gehört einem Verwaltungsrat neben zwei zerstrittenen Brüdern noch ein drittes Mitglied an, besteht keine Pattsituation. Kann der Verwaltungsrat Entscheide über die Geschäftsführung treffen und Beschlüsse über die interne Leitung der Gesellschaft fassen, fehlt es mangels sonstiger Nachweise an einem Organisationsmangel.
Faktenblätter zur Aktienrechtsrevision aus Sicht des Handelsregisterrechts
Der Beitrag gibt einen Überblick über die zehn Faktenblätter des Eidgenössischen Amts für das Handelsregister zum neuen Aktienrecht (vgl. REPRAX 4/2022, S. 151 ff.).
Antragsrecht auch bei schriftlicher Generalversammlung nach COVID-19-Gesetzgebung
Eine Gesellschaft führte eine schriftliche Generalversammlung unter der COVID-19-Gesetzgebung durch und versandte hierzu an ihr Aktionariat Abstimmungsunterlagen. Eine Aktionärin wandte sich an den Verwaltungsrat und stellte Anträge. Der Verwaltungsrat brachte diese nicht zur Abstimmung. Dies erachtete das Bundesgericht als unzulässig.
Antragsrecht auch bei schriftlicher Generalversammlung nach COVID-19-Gesetzgebung
Eine Gesellschaft führte eine schriftliche Generalversammlung unter der COVID-19-Gesetzgebung durch und versandte hierzu an ihr Aktionariat Abstimmungsunterlagen. Eine Aktionärin wandte sich an den Verwaltungsrat und stellte Anträge, über die der Verwaltungsrat nicht abstimmen liess. Dies erachtete das Bundesgericht als unzulässig. Die Urteilsbesprechung behandelt das Antragsrecht im Rahmen schriftlicher Generalversammlungen.
Die Übernahme der Credit Suisse durch UBS dominierte jüngst die Schlagzeilen. Der Beitrag beleuchtet die Transaktion aus fusionsrechtlicher Perspektive, erörtert die Abschreibung der AT1-Finanzinstrumente sowie die gewährte Liquiditätshilfe, stellt den Massnahmen das Rettungspaket der Finanzkrise von 2008 gegenüber und nimmt eine Würdigung vor.
Gründungshaftung der Buchhalterin wegen unrichtiger Bilanz
Eine Gläubigerin versuchte, ein Treuhandunternehmen aus Gründungshaftung zu belangen, weil dieses den Zwischenabschluss nicht korrekt erstellt hatte. Der Zwischenabschluss wurde für eine Kapitalerhöhung verwendet.
Loyalitätsaktien bezwecken, Aktionärinnen langfristig an eine Gesellschaft zu binden. Im Schweizer Aktienrecht fehlt eine ausdrückliche Regelung. Im Rahmen der Aktienrechtsrevision wurde bewusst darauf verzichtet. Der Bundesrat betrachtet eine gesetzliche Grundlage für Loyalitätsaktien weiterhin als entbehrlich, wie er in einem Bericht festhält.
Auflösung der Gesellschaft wegen fehlenden Vertreters mit Schweizer Wohnsitz
Fehlt einer Gesellschaft die vorgeschriebene Vertretung mit Wohnsitz in der Schweiz und wird dieser Organisationsmangel nicht fristgerecht behoben, kann das Gericht die Gesellschaft auflösen und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs anordnen.