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Gesellschaftsrecht > Stichwortverzeichnis > Organisationsmangel

Organisationsmangel

Aktienverkauf bei Pattsituation

Rechtsprechung
Aktiengesellschaft (AG)

Zusammenfassung von BGer 4A_50/2024

Bei einer Gesellschaft mit zwei je zu 50% beteiligten Aktionären kann eine Pattsituation durch ein Kaufs-/Verkaufsangebot des einen Aktionärs an den anderen Aktionär hinsichtlich der Hälfte der Aktien beseitigt werden. Die beiden ausstehenden Aktionärsdarlehen brauchen hierzu nicht berücksichtigt oder vorgängig zurückgezahlt zu werden.
iusNet GR 25.07.2024

Liquidation einer Gesellschaft mangels Revisionsstelle trotz Opting-out

Rechtsprechung
Aktiengesellschaft (AG)

Zusammenfassung von OGer BE ZK 23 358 vom 9. Januar 2024

Ein nicht innert der angesetzten Frist behobener Organisationsmangel hat trotz eines zwischenzeitlich beschlossenen Opting-out die Liquidation der Gesellschaft zur Folge, denn vor der Rechtsmittelinstanz gilt bei einer Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit der eingeschränkte Untersuchungsgrundsatz.
iusNet GR 30.05.2024

Auflösung der Gesellschaft wegen fehlenden Vertreters mit Schweizer Wohnsitz

Rechtsprechung
Aktiengesellschaft (AG)

Zusammenfassung von BGer 4A_573/2022

Fehlt einer Gesellschaft die vorgeschriebene Vertretung mit Wohnsitz in der Schweiz und wird dieser Organisationsmangel nicht fristgerecht behoben, kann das Gericht die Gesellschaft auflösen und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs anordnen.
ius.Net GR 25.05.2023

Die Scheidung als Organisationsmangel und Auflösungsgrund einer Aktiengesellschaft nach Art. 731b OR

Fachbeitrag
Aktiengesellschaft (AG)
Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens können sich die Ehegatten regelmässig nicht über die Zukunft einer gemeinsamen AG einigen. Kann vor diesem Hinter-grund ein Gesuch beim zuständigen Gericht um Anordnung von Massnahmen nach Art. 731b OR sowie die Beantragung der Auflösung und Liquidation der AG eine effiziente und kostengünstige Lösung darstellen?
Nicolas Buob
iusNet GR 26.01.2023

Provisorische Behebung eines Organisationsmangels

Rechtsprechung
Aktiengesellschaft (AG)

Zusammenfassung von BGer 4A_222/2022

Es ist vertretbar, bei einem Organisationsmangel entgegen der Regelung des Aktionärbindungsvertrags und trotz angeblichen Fehlverhaltens das amtierende Verwaltungsratsmitglied für sechs Monate als Verwaltungsrat einzusetzen, um auf diese Weise eine Generalversammlung zwecks Neuwahl von Verwaltungsrat und Revisionsstelle durchführen zu können.
iusNet GR 24.11.2022